Login | Registrieren
 
Warenkorb: 0 Tickets
Bitte wählen Sie Ihre Verbindung und Wunschtermin:
von:
nach:
Hin- & Rückfahrt einfache Fahrt offener Rückfahrtermin
Hin:    Rück:   
  
 

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 und die Besonderen Beförderungsbedingungen für den Omnibuslinienverkehr von und nach Berlin.

 
Die Berlin Linien Bus GmbH und ihre Vertretungen treten für alle aufgeführten Linienverkehre nur als Reisemittler auf und haben keine eigene Haftung. Die veröffentlichten Fahrpläne und Tarife stellen lediglich Auszüge aus den jeweiligen Genehmigungsurkunden dar und dienen ausschließlich werblichen Zwecken. Für die Richtigkeit der Darstellung ist der jeweilige Genehmigungsinhaber bzw. Beförderer selbst verantwortlich. Sofern ausländische Beförderungsunternehmen tätig sind, gelten, soweit nicht das Recht der Europäischen Union gilt, jeweils die nationalen Vorschriften.
     

1. Fahrausweis
Jeder Reisende muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben und eine vorherige Platzreservierung bei der zuständigen Reservierungsstelle erfolgt ist. Für die Hinfahrt wird diese im Regelfall beim Kauf des Fahrausweises durch das Reisebüro vermittelt. Eine verbindliche Bestätigung des Rückreisetermins ist bei einer der angegebenen Reservierungsstellen unbedingt erforderlich. Diese Reservierung kann ebenfalls gleich bei der Buchung oder fernmündlich bei der unter dem jeweiligen Fahrplan genannten Reservierungsstelle vorgenommen werden. Auch kann die Reservierung der Rückfahrt mit einer Postkarte erfolgen, die beim Fahrpersonal erhältlich ist. Die Fahrscheingültigkeit beträgt generell vier Monate; der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Die Fahrscheine sind nicht übertragbar.

2. Fahrpreisermäßigungen
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen bei den einzelnen Linien.

3. Schwerbehinderte
Schwerbehinderte erhalten keine besondere Ermäßigung, jedoch wird bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises die Begleitperson im nationalen Verkehr frei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis des Schwerbehinderten verzeichnet ist. Die Begleitperson ist bei der Platzreservierung unbedingt mit anzugeben.

4. Hunde
Für Hunde gelten – unabhängig von deren Größe – die Preise des Spartickets. Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren auf Sitzplätzen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt. Eine Beförderung von Tieren ist nur im nationalen Verkehr möglich.

5. Gepäck und Beförderung von Sachen
Für normales Reisegepäck, ausgenommen eines Handgepäckstückes, pro Person, das die Größe von maximal 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten darf, ist pro Gepäckstück eine Gepäckgebühr von EUR 1,– am Omnibus zu entrichten. Ab dem 3. Gepäckstück wird eine erhöhte Gepäckgebühr von EUR 2,– je Gepäckstück erhoben. Die Haftung für Gepäckschäden ist auf EUR 1000,– pro Reisenden begrenzt. Das aufgegebene Gepäck ist sofort nach Erhalt auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall ist dies dem Fahrpersonal sofort zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Mitnahme von sperrigen Sachen wie Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Schlitten usw. und die Mitnahme von Reisegepäck in größerem Ausmaßen oder Anzahl ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung des Beförderungsunternehmens möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern wird pro Strecke ein Betrag von EUR 10,– erhoben. Ein Beförderungsanspruch besteht hierfür nicht. Die Beförderung von Fahrrädern ist bei unseren internationalen Verkehren leider grundsätzlich nicht möglich. Für die Gepäckbeförderung im internationalen Verkehr gelten teilweise abweichende Bedingungen, die den Fahrplanveröffentlichungen entnommen werden können sowie teilweise abweichende Haftungsbedingungen.

6. Fahrpreiserstattung
Von dem nach § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen. Die Stornierung, Umbuchung oder Erstattung von Fahrscheinen, die über das Internet bezahlt und erstellt werden (Online-Tickets) sowie von nationalen und internationalen Fahrscheinen, die zum „Aktionspreis“ ausgestellt werden, ist nicht möglich.

 

7. Rücktritts- und Stornogebühren für den internationalen Verkehr
Die Bearbeitung von Reservierungen für den internationalen Verkehr ist mit einem außerordentlichen Bearbeitungsaufwand verbunden. Fahrgäste, die von einem bestätigten Beförderungsvertrag zurücktreten, werden mit folgenden pauschalierten Gebühren an diesen Kosten beteiligt:

a) Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 48 Stunden vor Fahrtbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 25 % des Fahrpreises, mindestens aber eine Pauschale von EUR 10,– je Fahrgast zu zahlen.

b) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 48 Stunden vor Fahrtbeginn, sind Stornogebühren in Höhe von 50% des Fahrpreises, mindestens jedoch eine Pauschale von EUR 20,– je Fahrgast zu entrichten.

c) Tritt der Fahrgast die Fahrt ohne vorherige Stornierung nicht an, bleibt unser Anspruch auf Beförderungsentgelt bestehen. Der Fahrgast kann zu den im Punkt 7.b) genannten Bedingungen umbuchen.

d) Tritt der Fahrgast eine gebuchte Rückfahrt nicht an, so gilt Punkt 7 entsprechend für den auf die Rückfahrt entfallenden Fahrpreisanteil (Betrag, um den der Gesamtbetrag für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis für die einfache Fahrt übersteigt). Derartige Fahrscheine sind grundsätzlich an die Berlin Linien Bus GmbH unter Angabe der Bankverbindung des Kunden einzusenden.

e) Umbuchungen sind wie Stornierungen zu behandeln.

f) Dem Reisenden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Beförderungsunternehmen keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten pauschalen Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Beförderung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Beförderung in schriftlicher Form geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9. Genehmigungsvorbehalt
So weit die im Fahrplan veröffentlichten Linien mit dem Hinweis „vorbehaltlich behördlicher Genehmigung“ gekennzeichnet sind, ist für die jeweils angegebene Linie (Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag, Tarif o. ä.) bei Veröffentlichung des Fahrplans das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsverbindung noch nicht abgeschlossen.

10.Sonstiges
Von diesen Bestimmungen abweichende oder ergänzende Regelungen gelten entsprechend den Veröffentlichungen für einzelne Linien oder Leistungen. Bei internationalen Verkehren ist der Fahrgast für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Zollvorschriften etc. selbst verantwortlich. Werden gebuchte Sitzplätze nicht bis spätestens 5 Minuten vor Abfahrt eingenommen, so können diese anderweitig vergeben werden. Die in diesem Fahrplanheft veröffentlichten Fahrpreise haben nur Gültigkeit beim Kauf der Fahrkarten in Deutschland. Die Pass- und Bahncard-Angebote der Deutsche Bahn AG haben für die hier veröffentlichten Verkehre keine Gültigkeit.

Fahrplanänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten!

 
Home || Impressum || Datenschutz || Beförderungsbedingungen || Bus & Umwelt